Klasse A

Mindestalter:

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei Vorbesitz von mind. 2 Jahren Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike)

Direkteinstieg für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 50 cm3 oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.

Dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und mehr als 45 km/h. (Ehemals Klasse B)

Schließt die Klassen AMA1 und A2 mit ein.

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