Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 20 Jahre bei Vorbesitz von mind. 2 Jahren Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike)
Direkteinstieg für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 50 cm3 oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.
Dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und mehr als 45 km/h. (Ehemals Klasse B)