Klasse BE

Ab 18 bzw. 17 (siehe B ab 17 ) Jahre.

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination

mit Anhängern oder Sattelanhängern mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

Die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 7.000 kg nicht übersteigen.

(Bei vor dem 19.01.2013 erworbenen Klasse BE darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch über 3,5 t betragen.)

Voraussetzung ist der Vorbesitz Kl. B.

Die Klasse BE schließt keine weiteren Klassen mit ein.

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