Klasse AM

Ab 15 Jahre.

Kleinkrafträder (Moped, Mokick, Roller) bis 50 cm3 und max. 45 km/h mit einer max. Nenndauerleistung von bis zu 4 kW bei Elektromotoren, auch mit Beiwagen.

Fahrräder mit Hilfsmotor mit den gleichen Merkmalen und zusätzlich mit Tretkurbeln.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Verbrennungsmotoren) oder max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
(Ehemals Klasse S)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren)
bzw. max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Verbrennungsmotoren)
oder max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
(Ehemals Klasse S)

Keine Einschlüsse.

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