Klasse B17

Im Volksmund “Führerschein mit 17“, offiziell sagt man “Begleitetes Fahren”. Seit Anfang 2008 auch Baden-Württemberg als letztes Bundesland eingewilligt hat, kann die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis nun bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei jeder Fahrt, vor der Volljährigkeit, muss ein erfahrener Begleiter mitfahren.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach “irgendjemand” spontan als Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.

Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren! Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

Man kann sich ab 16 1/2 Jahren in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B anmelden. Wir stellen einen Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die ganz normale Ausbildung mit Unterricht, Fahrstunden, theoretischer und praktischer Prüfung.

Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Wer dann 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung!

Ins Ausland sollte man in dieser übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte. Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist also ein Fahrerwechsel angesagt!

Wenn Ihr jetzt noch Fragen habt beantworten wir die gern unter Kontakt oder schaut doch während der Öffnungszeiten vorbei. Wir freuen uns auf Euch.

Schließt die Klassen AM und, mit ein.

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