Mofa

Ab 15 Jahre.

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Kein Führerschein, nur Prüfbescheinigung.

(Beinhaltet sechs Doppelstunden theoretische
und eine Doppelstunde praktische Ausbildung.)

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