Ab 15 Jahre.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Kein Führerschein, nur Prüfbescheinigung.
(Beinhaltet sechs Doppelstunden theoretische
und eine Doppelstunde praktische Ausbildung.)