Klasse A1

Ab 16 Jahre.

Krafträder bis 125 cm3 und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW / kg auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike) mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 KW.
(Ehemals Klasse B)

Schließt die Klasse AM mit ein.

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