Klasse B

Ab 18 bzw. 17 (siehe B ab 17 ) Jahre.

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Schließt die Klassen AM und, mit ein.

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