Ab 16 Jahre.
Zugmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Mit Anhänger beträgt die max. Geschwindigkeit 25 km/h. Erlaubt ist auch das Fahren von Arbeitsmaschinen und
Staplern mit einer max. Geschwindigkeit bis 25 km/h auch mit Anhängern.
Die Klasse L schließt keine weiteren Klassen mit ein.